Willkommen in der OGTS
Anmeldung - OGTS
PDF-Dokument [2.1 MB]
PDF-Dokument [246.9 KB]
Microsoft Word-Dokument [259.5 KB]
Schweigepflichtentbindung - OGTS
Abwesenheitsregelung - OGTS
Bei der Offenen Ganztagsschule (OGTS) handelt es sich um eine Schulveranstaltung und sie ist in der Anwesenheitspflicht dem Schulunterricht gleichgestellt. Mit Ihrer Anmeldung besteht für Ihr Kind daher Anwesenheitspflicht für den gewählten Zeitraum von Anfang bis Ende. Eine generelle Abmeldung von der OGTS ist nicht möglich. Die Abwesenheitsregelung entspricht daher auch dem sonstigen Schulbetrieb.
Vielfach erreichen uns handgeschriebene Zettel mit einer
Befreiungsmeldung für einen oder gar mehrere Nachmittage. Diese Zettel können von der OGTS nicht akzeptiert werden und führen nicht zu einer genehmigten Befreiung von der
OGTS-Teilnahme.
Eine Befreiung für einen Nachmittag ist nur ausnahmsweise und gelegentlich und nur auf schriftlichen Antrag an die Schulleitung möglich. Ein entsprechendes Formular ist in Bearbeitung und wird baldmöglichst auf die Homepage gestellt oder ist dann auch im Sekretariat oder im OGTS erhältlich.
Diese streng erscheinenden Regeln dienen in erster Linie der Sicherheit Ihres Kindes und
resultieren aus unserer Aufsichtspflicht für Ihr Kind.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Abmeldung von der Offenen Ganztagsschule
Eine Abmeldung von der OGTS ist grundsätzlich nicht
möglich.
Sollten gravierende Gründe vorliegen, die eine Abmeldung von der Nachmittagsbetreuung zwingend erforderlich machen, so bitten wir Sie, uns diese Gründe in einem schriftlichen Antrag (erhältlich im OGTS) darzulegen. Über den Antrag werden wir gemeinsam mit der Schulleitung entscheiden.
Damit der Informationsfluss gesichert und die Aufsicht über Ihr Kind immer gewährleistet ist, bitten wir Sie daher dringend, diese organisatorischen Abläufe einzuhalten. Im Falle einer Erkrankung während des Schultages, sorgen Sie bitte dafür, dass Sie erreichbar sind, damit Schule oder OGTS tagsüber Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.
Bei der Offenen Ganztagsschule (OGTS) handelt es sich um eine Schulveranstaltung und sie ist in der Anwesenheitspflicht dem Schulunterricht gleichgestellt. Mit Ihrer Anmeldung besteht für Ihr Kind daher Anwesenheitspflicht für den gewählten Zeitraum von Anfang bis Ende. Eine generelle Abmeldung von der OGTS ist nicht möglich. Die Abwesenheitsregelung entspricht daher auch dem sonstigen Schulbetrieb.
Vielfach erreichen uns handgeschriebene Zettel mit einer
Befreiungsmeldung für einen oder gar mehrere Nachmittage. Diese Zettel können von der OGTS nicht akzeptiert werden und führen nicht zu einer genehmigten Befreiung von der
OGTS-Teilnahme.
Eine Befreiung für einen Nachmittag ist nur ausnahmsweise und gelegentlich und nur auf schriftlichen Antrag an die Schulleitung möglich. Ein entsprechendes Formular ist in Bearbeitung und wird baldmöglichst auf die Homepage gestellt oder ist dann auch im Sekretariat oder im OGTS erhältlich.
Diese streng erscheinenden Regeln dienen in erster Linie der Sicherheit Ihres Kindes und
resultieren aus unserer Aufsichtspflicht für Ihr Kind.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Abmeldung von der Offenen Ganztagsschule
Eine Abmeldung von der OGTS ist grundsätzlich nicht
möglich.
Sollten gravierende Gründe vorliegen, die eine Abmeldung von der Nachmittagsbetreuung zwingend erforderlich machen, so bitten wir Sie, uns diese Gründe in einem schriftlichen Antrag (erhältlich im OGTS) darzulegen. Über den Antrag werden wir gemeinsam mit der Schulleitung entscheiden.
Damit der Informationsfluss gesichert und die Aufsicht über Ihr Kind immer gewährleistet ist, bitten wir Sie daher dringend, diese organisatorischen Abläufe einzuhalten. Im Falle einer Erkrankung während des Schultages, sorgen Sie bitte dafür, dass Sie erreichbar sind, damit Schule oder OGTS tagsüber Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.