Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Qualifizierender Abschluss der Mittelschulen
Rechtsgrundlage
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in
Bayern (MSO) durchzuführen. Die im Untermenü genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.