Qualifizierender Abschluss der Mittelschule

 

 

 

Qualifizierender Abschluss der Mittelschulen


Rechtsgrundlage


Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die im Untermenü genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.